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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anzeigenschluss:

Der in den Verkaufsunterlagen genannte Anzeigenschluss gilt als Termin für die
Unterlagen im Haus.

Druckunterlagen:

Reinzeichnungen und Filme bis zu einem 60-Linien-Raster, Mindeststrichstärke
bei Strichvorlagen 0,18 mm.

Daten Textdaten:

Bilddaten:

Word oder QuarkXPress
PDF (Mindestauflösung 300 dpi)
Photoshop (.psd)
tiff (.tif)
eps (.eps)
jepg (.jpg)

Beilagen:

Preise verstehen sich bei Lieferung zu Verteilerfirma in Gaweinstal

Steuern:

Alle Preise exklusive 20 % Mehrwertsteuer und 5 % Werbesteuer.

Zahlungsbedingungen:

Bei Zahlung binnen 10 Tagen 2 % Skonto, 30 Tage netto,
später 1 % Verzugszinsen pro Monat.

Alle Anzeigenaufträge sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, für die nächste Ausgabe des Mediums abzuwickeln.

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen, sofern die ihm überlassenen Druckunterlagen dies zulassen. Für Mängel und Schäden an den Druckunterlagen, die sich erst während des Druckvorganges bemerkbar machen, haftet der Verlag nicht.
Konkurrenzausschluss kann nicht zugesagt werden.
Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen, sowie für die Werknutzungsrechte beigestellter Unterlagen (Fotos, Texte, Grafiken) haftet der Auftraggeber. Die Annahme des Auftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Bei fernmündlich aufgegebenen Aufträgen oder fernmündlich veranlaßten Änderungen sowie bei mangelhaften Unterlagen übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe.

Der Verlag lehnt jede Haftung für Schäden, die durch Druckfehler entstanden sind, ab. Ersatzanzeigen können nur verlangt werden, wenn durch Fehler des Verlages der Sinn der Anzeige verändert wird. Es gilt als vereinbart, dass ein allfälliger Schadenersatzanspruch auf eine kostenlose Ersatzanzeige beschränkt bleibt.
Probeabzüge werden hergestellt und per Post bzw. e-mail (als PDF) übermittelt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

Der Verlag liefert eine vollständige Belegnummer.

Kosten für Lieferung bestellter Entwürfe, Zeichnungen, Filme und sonstige Druckunterlagen sowie erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Die Pflicht zur Aufbewahrung von beigestellten Druckunterlagen endet mit drei Monaten nach Erscheinen der Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Ab einer erfolgten schriftlichen oder telefonischen Mahnung einer fälligen Rechnung behält sich der Verlag rechtliche Schritte vor.

Beanstandungen aller Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung und des Belegexemplares zu erheben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das für den Bezirk Gänserndorf zuständige Bezirksgericht.

 

die-rundschau.at