2015 wurde die Zayatalbahn zwischen Mistelbach und Hohenau an der March aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Seither lag sie in Dornröschenschlaf. Jahrelange Bemühungen um eine Wiederaufnahme der Lokalbahn – vor allem zu touristischen Zwecken – fruchteten. So wurde die Lokalbahn im Dezember 2019 von der Zayatalbahn GmbH, bestehend aus dem Verein Neue Landesbahn, vier Anrainergemeinden und vielen Privatpersonen übernommen, um sie künftig als „Anschlussbahn“ touristischen Zwecken zuzuführen. Was von der Weinviertel Tourismus GmbH auch befürwortet und vermarktet werden würde.
Auch für einen bescheidenen Güterverkehr sei die Strecke nutzbar, was bereits auch Realität wurde. So ließ man Anfang April einen Sonderzug vom Mistelbacher Lokalbahnhof nach Bullendorf vom Stapel. „Dieser Zug war binnen kürzester Zeit ausverkauft“, berichtet Gerhard Ullram, Geschäftsführer der Zayatalbahn GmbH (unter dem Dachverein Neue Landesbahn). Ist damit ein neues Touristenziel im Weinviertel geboren?
Noch nicht ganz, denn die 24 Kilometer lange Nebenstrecke weist zwischen Hauskirchen und Prinzendorf einen 1,5 Kilometer langen sanierungsbedürftigen Abschnitt auf. Somit sind derzeit nur die Teilabschnitte zwischen den Bahnhöfen Mistelbach und Prinzendorf bzw. zwischen Hohenau und Neusiedl/Zaya-St. Ulrich befahrbar. Laut Ullram seien dafür ca. eine halbe Million Euro erforderlich. Eine Förderung seitens des Landes NÖ wäre laut Zayatalbahn eine große Unterstützung.
Allerdings sieht das Land hier keinen Handlungsbedarf. Wie Paul Liebhart (Fachbereich Mobilität Netze) dies begründet, sei die Strecke von den Österreichischen Bundesbahnen bzw. dem Bund an die Zayatalbahn GmbH übergeben worden. Demzufolge liegen Regelungen der Instandhaltung im Zuständigkeitsbereich der beiden Vertragspartner. Für finanzielle Unterstützung wäre das Verkehrsministerium BMK die richtige Anlaufstelle.
Der springende Punkt dreht sich im Kreis
Ganz so einfach ist das scheinbar nicht. Wie BMK-Pressesprecher Florian Berger mitteilt, werde auf genannter Strecke Güterverkehr betrieben. Somit ergeben sich grundsätzlich zwei Fördermöglichkeiten: Nämlich die Förderung der Anschlussbahn und die Privatbahnfinanzierung gemäß Privatbahngesetz. Eine Anschlussbahnförderung setze entsprechende Investitionen in die Anschlussbahnstrecke voraus und stelle hauptsächlich auf einen aufkommenserhöhenden und aufkommenssichernden Effekt im Güterverkehr ab. Einreichungen können laut Berger nur bewilligt werden, „wenn ein nennenswertes Güterverkehrsaufkommen zu erwarten ist und kein regelmäßiger Personenverkehr vorliegt“.
Die Privatbahnfinanzierung setze eine öffentlich zugängliche Eisenbahn (Haupt- oder Nebenbahn) voraus. Dies sei aber bei der Zayatalbahn nicht der Fall, daher falle es auch nicht unter genanntes Gesetz und mache auch keine derartige Finanzierung möglich. Um eine Voraussetzung für eine Privatbahnfinanzierung herbeizuführen, müsste ein entsprechendes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, um aus der Anschlussbahn wieder eine öffentlich zugängliche Nebenbahn zu machen. Dies erfordere aber nicht nur touristische Verwendung bzw. saisonale Verkehre, sondern ganzjährige Regelverkehre. Dann könne eine Privatbahnfinanzierung zu je 50 Prozent von Bund und Land bereitgestellt werden. Zu beachten sei laut Berger, dass das Klimaschutzministerium in beiden Fällen nur als Ko-Finanzierer auftreten könne, da sich die Bahn nicht im Bundeseigentum befinde. Strategische Weichenstellungen müssten vom Eigentümer getroffen werden. Maria Köhler
Foto © Verein Neue Landesbahn