Corona-Vorsichtsmaßnahme: Besuchsverbot im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf

Die Kollegiale Führung des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf bittet ab sofort als Vorsichtsmaßnahme von Besuchen im Landesklinikum Abstand zu nehmen.

Aufgrund der steigenden Fallzahlen an COVID-19-Erkrankungen ist es notwendig zum Schutz aller Patienten, Mitarbeitern und zum Eigenschutz seit 6. November Besuche im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf wieder einzuschränken.

Besuche sind bis auf weiteres nur noch auf der Geburtshilflichen Station, der Kinderabteilung und der Palliativstation möglich. Um dennoch einen Informationsfluss zwischen Angehörigen und dem Behandlungsteam zu ermöglichen, sollen Besucher das übliche Vorgehen mittels Kennwort nutzen. Dieses wird bei der Aufnahme mit dem Patienten vereinbart.

“Damit helfen Sie uns, die Sicherheit unserer Patienten und auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und auch die Ihre – zu gewähr­leisten. Wir appellieren an Ihr Verantwor­tungsbewusstsein und danken für Ihr Verständnis”, so das Landesklinikum in einer Aussendung.

Am Bild: Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf

Foto: zVg

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